Vorbereitungskurs exklusiv für Mitglieder podo deutschland LV Bayern
Der 1. Block des Vorbereitungskurse ist online geplant. Der 2. Block sowie die Prüfung finden in Präsenz statt.
Zulassungsvoraussetzung:
– erfolgreich abgeschlossene Podologie-Ausbildung
– Mindestalter 25 Jahre
Vortrag: Herr Dr. Walter Aigner, Frau Tanja Knecht, Herr RA Huber
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Termine:
60 Unterrichtsstunden
Block 1: Online
Freitag, 28.06.2024 – Sonntag 30.06.2024
jeweils 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Juristischer Teil: Präsenz
Freitag, 27.09.2024
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Block 2: Präsenz
Samstag, 28.09.2024 – Sonntag 29.09.2024
jeweils 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
PRÜFUNG:
Sonntag, 29.09.2024 im direkten Anschluss an den Vorbereitungskurs
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Informationen zur Prüfung
60 Minuten, 28 Fragen
mind. 75 % richtig beantwortet = Prüfung bestanden
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Gebühr: 900,00 € zzgl. 50 €/Tag Verpflegungspauschaule
Im Hotel steht bis zum 12.08.2024 ein Zimmerkontingent zur Verfügung. Nähere Daten zum Abruf erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung. Die Kosten für Übernachtung und sonstige Leistungen gehen auf Selbstzahlerbasis.
Die Kursgebühr beinhaltet Intensiv-Unterricht und Unterlagen. Diese erhalten Sie vor dem ersten Termin und nur bei erfolgtem Zahlungseingang.
Die Seminarreihe wird nur im Block angeboten. Nachlässe für versäumte Termine werden nicht gewährt.
Nur nach verbindlicher Anmeldung bis 10.06.2024
Teilnehmer: max 20
Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen
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Weitere Informationen zum SHP mit Prüfung nach Aktenlage:
Sie erhalten ein Zertifikat über die bestandene Prüfung auf Grundlage des von uns eingereichten Curriculums. Bei Ihrem zuständigen LRA oder GA beantragen Sie die Bescheinigung zum SHP und ggf. eine Schmuckurkunde.
Nach unserer Information sind folgende Nachweise vorzulegen:
Zertifikat über die bestandene Prüfung des Vorbereitungskurses, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest und Nachweis über erfolgreichen Berufsabschluss. (Vereinzelt werden noch Lebenslauf und Geburtsurkunde verlangt). Teilweise werden von den Behörden beglaubigte Kopien gefordert. Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Dokumente eventuell zusätzlich benötigt werden.
Nach ca. ein bis zwei Wochen erhalten Sie die beantragte Bescheinigung zum SHP.
Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis trifft im Einzelfall die zuständige Behörde und hat die Möglichkeit in Zweifelsfällen eine Kenntnisüberprüfung zu verlangen.
Mit diesem Vorbereitungskurs haben Sie, wie bisher auch, die Möglichkeit eine mündliche Prüfung (März oder Oktober eines Jahres) in Ihrem zuständigen LRA oder GA abzulegen.